KOSTEN

Kosten

Erfolgreiche Rechtsberatung mit Kostentransparent

Im Hinblick auf die Kosten einer anwaltlichen Beratung besteht oftmals große Unsicherheit. Viele gehen davon aus, man müsse seinem Anwalt bereits dann Geld zahlen, wenn man nur „Guten Tag“ sagt. 

Auch die für den Mandanten oftmals Intransparente Struktur des anwaltlichen Gebührenrechts führt zu einer gewissen Schwellenangst bezüglich des Besuchs beim Anwalt und der Inanspruchnahme anwaltlicher Beratungen.

Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen vorab unverbindlich per Kontaktformular oder Telefon zu schildern. Sie erhalten daraufhin ein kostenloses Angebot über die voraussichtlich entstehenden Anwaltskosten. Sie können dann frei entscheiden ob Sie dieses Angebot annehmen möchten.


Die gesetzliche Vergütung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Vergütung Anwälten für ihre Leistungen zusteht.

In der Regel orientiert sich die gesetzliche Vergütung am Gegenstandswert (im Falle außergerichtlicher Beratung) oder am Streitwert (im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten). Wird beispielsweise um den Kauf eines Gegenstandes für  1.000,00 Euro gestritten, stellen diese 1.000,00 Euro den Gegenstandswert dar. Hiernach bemessen sich dann die Vergütungssätze für Rechtsanwälte. 

Von dieser gesetzlichen Vergütung kann jedoch in vielen Fällen abgewichen werden. Insbesondere im Rahmen von Beratungsleistungen kann es oftmals schwierig sein, einen konkreten und interessensgerechten Gegenstandswert festzusetzen, da hier in der Regel keine feste Summe im Raum steht.

Deshalb können in vielen Fällen pauschale Festpreisvereinbarungen oder die Abrechnung nach festen Stundensätzen für den Mandanten sinnvoller sein.


Pauschalpreise

Für bestimmte Beratungsleistungen können vorab feste Pauschalpreise vereinbart werden.

Hierbei werden im Vorfeld der notwendige Zeit- und Arbeitsaufwand sowie das Haftungsrisiko abgeschätzt und dann im Rahmen eines Komplettpreises angeboten. Dies hat für den Rechtssuchenden den Vorteil, dass die entstehenden Kosten von Anfang an verbindlich kalkuliert werden können. 

Hier muss der notwendige Zeitaufwand im Vorfeld durch den Anwalt abgeschätzt werden können. Sie würden nach einer entsprechenden Anfrage ein kostenloses Angebot über einen Festpreis erhalten.


Abrechnung nach Stundensätzen

Diese Form der Vergütung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn laufende Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden oder ein Pausschalpreis im Vorfeld noch nicht ermittelt werden kann. Hier wird die zur Bearbeitung des Falles notwendige Zeit durch den Anwalt erfasst und nach einem vorab vereinbarten Stundensatz abgerechnet.&nbsp


Rechtschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese je nach den konkreten Tarifmodellen und vertraglich vereinbarten Leistungen die Kosten der rechtlichen Vertretung.

Zu beachten sind hier insbesondere zwei Punkte:

  • Zum einen muss der Vertrag bereits einige Zeit vor Entstehen der konkreten Streitigkeit abgeschlossen sein. Wenn Sie bereits ein konkretes juristisches Problem haben können Sie nicht nachträglich eine Rechtschutzversicherung abschließen, hier muss eine gewisse Wartezeit erfüllt werden.
  • Zudem werden insbesondere für den gewerblichen Bereich aufgrund des hohen Risikos kaum entsprechende Versicherungen angeboten. Als Unternehmer oder Selbständiger können Sie entsprechende Versicherungen somit kaum oder nur gegen sehr hohe Beiträge abschließen.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben fragen Sie einfach unverbindlich bei Ihrem  Sachbearbeiter nach, ob Ihr konkreter Fall vom Versicherungsschutz umfasst ist. Die Abwicklung der Gebühren nimmt dann der Anwalt mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung direkt mit der Versicherung vor.